1. Ziffer a) zu lfd. Nr. 30.1 der Anlage 2 zu § 41 Abs 1 StVO (überregionaler Güterverkehr) nimmt nur den an Hand von Frachtpapieren nachzuweisenden durchzuführende überregionalen Be-…
und Entladeverkehr bezogen auf ein Zielgrundstück im Verbotsbereich vom Durchgangsverkehrsverbot für Lkw über 12t aus.2. Ziffer b) zu lfd Nr. 30.1 der Anlage 2 zu § 41 Abs 1 StVO (regionaler Güterverkehr) nimmt den Regionalgüterverkehr in einem Umkreis von 74 km um den Beladeort vom Durchfahrtsverbot aus. Wird dieser Bereich verlassen, endet die Privilegierung.
Informationen:
- Veröffentlicht: 08.10.2012
- Weitere Informationen: http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/fph/page/bslaredaprod.psml?doc.hl=1&doc.id=KORE226632012%3Ajuris-r02&documentnumber=2&numberofresults=1054&showdoccase=1&doc.part=K¶mfromHL=true#focuspoint