Das Zivilgericht kann seiner Entscheidung die tatsächlichen Feststellungen eines Strafurteils nach eigener kritischer Prüfung im Rahmen der eigenen freien Beweiswürdigung und der Überzeugungsbildung im Sinne des § 286 Abs.…
1 ZPO zugrundelegen.Die polygraphische Untersuchung stellt kein geeignetes Beweismittel zur Entkräftung der tatsächlichen Feststellungen eines Strafurteils dar.
Informationen:
- Veröffentlicht: 08.10.2012
- Weitere Informationen: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2012/I_9_W_4_12_Beschluss_20120907.html