(Kiel) Provoziert ein Autofahrer einen Unfall, willigt er in die Beschädigung seines Fahrzeugs ein, so dass ihm mangels Rechtswidrigkeit der Beschädigung kein Schadensersatzanspruch zusteht.
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(Kiel) Im Güterkraftverkehr werden täglich große Mengen an Waren auf Deutschlands Straßen transportiert. Berufskraftfahrer stehen dabei unter besonderer Beobachtung des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG), das u.a. wichtige Aufgaben im Bereich des Verkehrs- und Mautrechts mit seinen Kontrollfahrzeugen wahrnimmt.
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(Kiel) Ein Kfz-Haftpflichtversicherer ist berechtigt, einen Schadenersatzanspruch, der sich gegen einen bei ihm Versicherten richtet, auch ohne dessen Einwilligung zu erfüllen. Dies gilt auch, wenn ein Schadenfreiheitsrabatt auf dem Spiel steht.
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